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Ohne Verletzte

Wenn es keine Verletzten gibt, sollte nach dem Sichern der Spuren (Fotos, Zeichnungen), die Unfallstelle geräumt werden. Die Fahrzeuge, sofern fahrbereit, sollten Beiseite gefahren werden. Bleiben die Fahrzeuge auf der Fahrbahn stehen, kann es zu einem Rückstau führen, was die Gefahr weiterer Unfälle erhöht.

Danach begeben Sie sich an einem sicheren Ort. Insbesondere auf Autobahnen und Straßen, auf denen schnell gefahren werden darf, begeben Sie sich bitte hinter die Leitplanke. Ist diese am Unfallort nicht vorhanden, suchen Sie sich bitte einen Ort, der ausreichend weit von der Unfallstelle entfernt ist. Beobachten Sie den fließenden Verkehr, um sich im Notfall in Sicherheit zu bringen. Bleiben Sie nicht in Ihrem Fahrzeug sitzen. Auch nicht bei Regen.


Wenn Sie die Unfallstelle verlassen haben, und Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, fängt nun die Lauferei an.

Als erstes benachrichtigen Sie bitte Ihre Versicherung, falls dieses noch nicht geschehen ist.

Wenn Sie an dem Unfall nicht Schuld sind, suchen Sie sich bitte einen passenden Rechtsanwalt. Dieser kümmert sich dann darum, das Sie Ihr Recht bekommen. Die Erfahrung hat gezeigt, das es selbst bei kleineren Schäden sinnvoll ist, einen Anwalt hinzu zu ziehen.

Suchen Sie sich einen passenden Sachverständigen aus, der ein überdurchnittliches Fachwissen verfügt. Es gibt viele Sachverständige, die fachlich leider durchfallen. Jeder darf sich "Sachverständiger" nennen, da der Begriff nicht geschützt ist. Dadurch gibt es einen hohen Anteil an Sachverständigen am Markt, welche wenig bis kein Fachwissen besitzen. Spätestens wenn die Versicherung das Gutachten als "unbrauchbar" ansieht, und dann weder Ihren Schaden, noch die Sachverständigenrechnung übernimmt, kommen die Probleme. Ebenso kann es passieren, das das Gutachten bei Gericht von der gegnerischen Versicherung "zerrissen" wird. 

Ich selber bin fachlich qualifiziert und habe keine vertragliche Bindung an Prüforganisationen oder Versicherungen. Dadurch kann ich immer das Beste für Sie rausholen.

Selbstverständlich ist die Erstellung eines Gutachtens für Sie kostenlos, sofern die Schuld beim Unfallgegner liegt. Sollten Sie eine Teilschuld bekommen/haben, wird die Versicherung auch nur einen Teil der Sachverständigenkosten erstatten. In dem Fall wenden Sie sich bitte an mich, wir finden dann eine Lösung, mit der alle zufrieden sind.


Während Ihr Fahrzeug repariert wird, erhalten Sie einen Leihwagen. Entweder verfügt die Werkstatt über eigene Mietfahrzeuge, oder diese besorgt Ihnen ein passendes Fahrzeug. Bitte mieten Sie ein Ersatzfahrzeug nur selbst, nachdem Sie das mit Ihrem Anwalt bestrochen haben. Es gibt verschiedene Mietwagenklassen, wählen Sie ein Fahrzeug aus der falschen Fahrzeugklasse, könnten Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Welche Fahrzeugklasse Ihnen zusteht, ermittelt der Sachverständige. Das gleiche gilt auch für die Nutzungsausfallklasse, wenn Sie kein Ersatzfahrzeug benötigen.



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