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Wann kann ich einen Sachverständigen beauftragen?

Ein Gutachten können Sie immer dann erstellen lassen, wenn Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden. Voraussetzung ist aber, das der Schaden über der Bagatellschadengrenze liegt (ca. 1000€). Haben Sie nur einen kleinen Kratzer, der mit einer Lackierung des Bauteils behoben werden kann, liegt der Schaden meistens unter der Bagatellschadengrenze. Ausnahmen sind natürlich Fahrzeuge mit Sonderlackierungen. Deshalb setzen Sie sich sicherheitshalber mit mir in Verbindung, damit ich den Schaden vorab einschätzen kann. Außerdem verstecken sich hinter Stoßfängern gerne Schäden, die von Außen nicht erkenntlich sind.


Haben Sie aber den Schaden selber verursacht, ist Ihre Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für den Schaden zuständig. Diese ist dann weisungsbefugt und beauftragt den Sachverständigen. Ebenso entscheidet Ihre Versicherung (sofern eine Werkstattbindung vorhanden ist), in welcher Werkstatt das Fahrzeug repariert wird. Sollten Sie jedoch mit dem Gutachten nicht zufrieden sein, haben Sie natürlich das Recht, selber einen Sachverständigen zu beauftragen, jedoch gehen die Kosten dann zu Ihren Lasten.

Gerne überprüfe ich das Gutachten für Sie auf Plausibilität. Dann entscheiden wir gemeinsam, ob ein Gegengutachten erstellt werden soll.

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